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Aufenthaltsabgabe

Aufenthaltsabgabe - Ihr Beitrag zu Service und Infrastruktur

Die Aufenthaltsabgabe ist eine durch Landesgesetze geregelte Einnahmequelle eines Tourismusverbandes, um die vordefinierten Aufgaben rund um Gästebetreuung sowie Tourismusverwaltung zu finanzieren.

In der Urlaubsregion Kitzbüheler Alpen St. Johann in Tirol – Oberndorf – Kirchdorf - Erpfendorf wird die Aufenthaltsabgabe folgendermaßen vorgeschrieben:

€ 1,20 pro Person / Nächtigung
in den Orten St. Johann in Tirol, Oberndorf, Kirchdorf und Erpfendorf

Nächtigungen von Personen bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 15. Lebensjahr vollenden sind nicht abgabepflichtig.

Die Aufenthaltsabgabe fließt dem mehrere Gemeinden umfassenden Tourismusverband Kitzbüheler Alpen St. Johann in Tirol zu. Diese werden gemeinsam mit den Einnahmen aus den Mitgliedsbetrieben, der Tourismusabgabenpauschale für Zweitwohnsitze, Fördermitteln und Einnahmen aus Leistungen der Urlaubsregion Kitzbüheler Alpen St. Johann in Tirol zur Deckung der Kosten für: Marketing (Werbemittelproduktion, Radio- und TV-Werbung, Printwerbung, Panoramakameras, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Messen und Workshops, Internetmarketing, regionale Veranstaltungen und sonstige Werbung), Verwaltung (Personalausgaben und Sachkosten) und sonstige Kosten (Zinsen, Rechts- und Steuerberatung, …) verwendet.